Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dehner Agrar GmbH & Co. KG
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner:
1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber
Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen
Sondervermögen im Sinne von § 310 I BGB.
2.
„Unternehmer“ ist im Sinne der gesetzlichen Definition nach § 14 BGB jede
natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3.
Im Rahmen des Kaufvorgangs erkennen Sie als Käufer die AGB in dieser Fassung
an. Die AGB regeln die Einzelheiten der Vertragsbeziehung. Entgegenstehende oder
von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des
Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung
zustimmen.
4.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art
handelt.
5.
Ihr Vertragspartner ist die Dehner Agrar GmbH & Co. KG, Donauwörther Str. 3-
5, 86641 Rain.
§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt:
1.
Unsere Warenpräsentation beinhaltet noch kein verbindliches Verkaufsangebot.
2.
Das Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages geht von Ihnen als Käufer aus,
indem Sie das Angebot mündlich oder schriftlich annehmen. An diese Bestellung
bleiben Sie 14 Kalendertage gebunden, d.h. der Vertrag kommt verbindlich
zustande, wenn wir Ihre Bestellung innerhalb dieser Frist mit einer
Auftragsbestätigung ausdrücklich oder konkludent durch Übersendung der Ware
annehmen.
3.
Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
4.
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn Sie als Käufer über die für Ihre
Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht haben und
unsere Leistungsansprüche hierdurch gefährdet werden. Gleiches gilt, wenn Sie
wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit Ihre Zahlungen einstellen oder über Ihr
Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Sofern Tatsachen bekannt
werden, die begründete Zweifel an Ihrer Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit
auslösen, können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn Sie der Aufforderung zur
Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht nachkommen. Das
Rücktrittsrecht nach dieser Ziffer ist ausgeschlossen, wenn Sie Ihrer
Leistungspflicht nachgekommen sind und diese Leistung nicht nach den Vorschriften
der Insolvenzordnung (InsO) anfechtbar ist. Gesetzliche Rechte unsererseits
werden durch diese Ziffer nicht eingeschränkt.
5.
Wird die Lieferung durch Umstände, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht zu
vertreten haben, verhindert oder erschwert, z.B. behördliche Maßnahmen, Krieg, Aufruhr, Aussperrung, Streik, Fehlen von wichtigen Materialen, Betriebsstörungen,
Transportstörungen etc., sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass
dies Schadensersatzansprüche auslöst. Dies gilt nur, wenn wir alle zumutbaren
Anstrengungen unternommen haben, um die Lieferung durchzuführen.
6.
Bei Kaufverträgen über Saatgut, das wir aus eigener Vermehrung verkaufen,
behalten wir uns zusätzlich das Recht vor, im Falle, dass durch Missernten oder
höhere Gewalt weit weniger Saatgut als erwartet zur Verfügung steht,
Mengenkürzungen an Sie als Käufer weiterzugeben. Vereinbarte Preise reduzieren
sich entsprechend der Mengenkürzungen.
§ 3 Lieferung und Gefahrübergang:
1.
Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware
geht nach den gesetzlichen Vorschriften auf Sie über. Somit schulden wir nur die
Übergabe der Ware an das von uns eingesetzte Transportunternehmen und haben
insbesondere für dessen Verschulden bei der Durchführung der Lieferung nicht
einzustehen. Wir werden daher von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn die
Ware auf dem Transportweg verloren geht, zerstört wird oder die Zustellung aus
sonstigen Gründen endgültig scheitert.
2.
Von uns angegebene Lieferfristen verstehen sich vorbehaltlich des
Vertragsschlusses und der vollständigen Kaufpreiszahlung.
3.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Insbesondere sind wir berechtigt, beginnend mit dem Ablauf der mit der
schriftlichen Anzeige der Versandbereitschaft gesetzten Frist eine Einlagerung
vorzunehmen und die hierdurch entstehenden Kosten mit mindestens 0,5% des
Netto-/Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat in Rechnung zu stellen.
§ 4 Preise und Versandkosten:
1.
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk
ausschließlich Verpackung und zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe.
Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
2.
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf unser umseitig genanntes Konto
zu erfolgen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von
14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
3.
Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
4.
Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a.
berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt
vorbehalten.
§ 5 Eigentumsvorbehalt:
1.
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen
Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle
zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf
berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Käufer sich
vertragswidrig verhält.
2.
Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen
ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf
eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum
Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt
werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange
das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich in
Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder
sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,
uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO
zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
3.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen
Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe
des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab.
Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach
Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der
Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung
selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht
einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den
vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere
kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt.
4.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt
stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das
Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort.
Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet
wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen
zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die
Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache
anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum
überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns
verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer
auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der
Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen
diese Abtretung bereits jetzt an.
5.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers
freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %
übersteigt.
§ 6 Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrecht:
1.
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen Ihnen als Käufer nur insoweit
zu, als Ihr Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
§ 7 Rechte des Käufers bei Mängeln:
1.
Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377
HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
2.
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns
gelieferten Ware beim Käufer. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die
gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 BGB
(Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445b BGB (Rückgriffsanspruch) und §
634a I BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen.
Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
3.
Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel
aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir
die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern
oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb
angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender
Regelung ohne Einschränkung unberührt.
4.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger
Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
5.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der
vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach
dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,
übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter
Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer
Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom
Käufer oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen
vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls
keine Mängelansprüche.
6.
Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten
einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die
Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen
anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn,
die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7.
Auf Schadensersatz haften wir ausschließlich nach Maßgabe von § 8.
§ 8 Schadensersatzhaftung:
1.
Auf Schadensersatz haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
2. Bei Pflichtverletzungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – haben wir Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur:
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
und - für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die
Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schadens begrenzt.
3.
In allen übrigen Fällen wird die Haftung – soweit dies möglich ist – pro Fall auf einen
Betrag in Höhe des Mindestumsatzes nach diesem Vertrag pro Schadensfall
begrenzt.
4.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ihre gesetzlichen
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.
Die vorbenannten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten
unserer Mitarbeiter und Beauftragten.
§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand:
1.
Für die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss materiellen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts über den
internationalen Warenkauf.
2.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Augsburg,
sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.